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SAMMLUNG

DER WICHTIGSTEN EUROPAEISCHEN FRIEDENS-
SCHLUESSE, CONGRESSACTEN UND SONSTIGEN
STAATSURKUNDEN

vom

WESTPHAELISCHEN FRIEDEN BIS AUF DIE NEUESTE ZEIT.

Mit

KURZEN GESCHICHTLICHEN EINLEITUNGEN

herausgegeben

von

DR. F. W. GHILLANY,

まい

K. Würtembergischen Hofrath, Ritter des K. Niederländischen Eichenkronordens,
Professor und Stadtbibliothekar in Nürnberg.

I. THEIL.

NOERDLINGEN,

DRUCK UND VERLAG DER C. H. BECK'SCHEN BUCHHANDLUNG.

1855.

Vorwort.

Wenn die Herausgabe einer Schrift in dem Bedürfniß ihre Rechtfertigung findet, so dürfte das Erscheinen des vorliegenden diplomatischen Handbuches auf diese Rechtfertigung_wohl An= spruch machen können. Die kleineren Sammelwerke von Staatsver= trägen, wie die von Schmauß und Wenck, reichen nicht bis auf unser Jahrhundert herauf; die größeren, wie die von du Mont und Martens, find sehr bändereich und befinden sich ihres hohen Preises wegen nur in sehr wenigen Händen; auch von diesen aber schließt das von du Mont bereits mit dem Jahr 1738 ab, und das größere von C. F. v. Martens, sowie der Auszug daraus von Ch. v. Martens und Cussy beginnen erst mit dem Jahr 1761. Ein kleineres Werk, welches in ein Paar Bänden die wichtigsten Friedensschlüsse und überhaupt Staatsverträge vom westphälischen Frieden bis auf die neueste Zeit gäbe, schien mir nicht nur für Männer vom Fach als bequemes Handbuch wünschenswerth, sondern für das größere Publicum höher gebildeter Freunde der Politik ein wahres Bedürfniß. Wie in allen Fächern des Wissens, so macht unsere Zeit auch auf dem Gebiete der Politik höhere Anforderungen. Der Gebildete begnügt sich nicht mehr dabei, im Allgemeinen zu wissen, was dieser oder jener streitige Punkt sage; er will den Wortlaut des Vertrages kennen, um den sich eine diplomatische Verhandlung bewegt. Nur wenige Redaktionen von politischen Blättern aber befanden sich bisher in der Lage, ihm diesen Wortlaut zu geben, weil ihnen die Quellen nicht

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(RECAP)

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zur Hand waren. Hat doch in diesen jüngsten Tagen das ganze englische Parlament längere Zeit vergeblich nach den älteren russischtürkischen Verträgen gefragt, und selbst das englische Ministerium. erklärte von einem dieser Verträge, daß er in seinem Archive nicht aufzufinden sei!

Für eine Sammlung von zwei mäßigen Bänden konnten nun aber freilich nur diejenigen Verträge ausgewählt werden, welche in der gegenwärtigen Weltlage entweder bereits von Wichtigkeit sind oder muthmaßlich über kurz oder lange eine besondere Bedeutung erlangen; ich sage muthmaßlich; denn auch der gereifteste Staatsmann kann heut zu Tage den Gang der politischen Ereignisse nicht mehr auf ein Paar Jahre voraussehen. Wer hätte noch vor wenigen Jahren an eine Thronbesteigung Louis Napoleon's, an einen Angriff der Westmächte auf das russische Reich gedacht? Ich bin bei der Auswahl von dem Grundsay ausgegangen, einestheils solche Urkunden zu geben, welche für allgemeine und dauernde Grundlagen der europäischen Staaten= Verhältnisse gegolten haben und noch gelten, wie der westphälische Friede, die wiener Congreßacte, die deutsche Bundesacte u. f. f., anderntheils solche, welche empfindliche Punkte des europäischen Staatensystems betreffen, neue Bildungen, die sich noch nicht in ein gewisses Verjährungsrecht hineingelebt haben, wunde Stellen, die noch nicht vernarbt sind und die daher über kurz oder lange wieder an die Oberfläche der politischen Bewegung treten werden. Der westphälische Friede bildete bis auf die französische Revolution die Grundlage politischer Verhandlungen und gilt in religiöser Beziehung noch heute als Norm; er wurde vollständig aufgenommen. Der ryswijker Friede konnte nur wegen der in ihm anerkannten Einverleibung des Elsaßes mit Straßburg in das französische Reich zur Aufnahme auffordern; daher folgt blos das zwischen Frankreich und Deutschland errichtete Friedensinstrument. Der utrechter Friede bot sein hauptsächlichstes Moment nur in den Artikeln, welche Neufchatel und Gibraltar betreffen; daher sind aus seinen zwölf verschiedenen Friedensinstrumenten, die für sich allein fast einen Band füllen würden, nur diese beiden Punkte ausgehoben. Was den großen nordischen

Krieg anlangt, so machten die neuesten Verwicklungen der Westmächte mit Rußland die Aufnahme des nystädter Friedens, worin Schweden die Provinzen Livland, Esthland, Ingermannland 2. an Rußland abtritt, wünschenswerth; die übrigen Friedensinstrumente am Schlusse dieses Krieges werden schwerlich mehr von Bedeutung werden. Die Friedensschlüsse am Ende des stebenjährigen Krieges folgen vollständig. Polen, die ungeheilte Wunde Europa's, durfte unter den gegenwärtigen politischen Verhältnissen nicht unbeachtet bleiben; die früheren Friedensschlüsse des untergegangenen Reiches sind für unsere Zeit von keiner Bedeutung mehr, wohl aber die Aktenstücke, welche die dreimalige Theilung Polens und die Einverleibung Krakau's betreffen. Die große Umwälzungsperiode, welche mit der französischen Revolution begann und mit dem wiener Congreß schloß, verlangte ihrer Bedeutsamkeit wegen eine ganz besondere Berücksichtigung; die wichtigsten Friedensschlüsse sind alle gegeben; ebenso die bedeutendsten Urkunden, welche die inneren Verhältnisse Deutschland's seit Auflösung des deutschen Reiches bis auf die jeßige Zeit betreffen, wobei auch die Urkunden bezüglich Schleswig-Holstein's auf Aufnahme Anspruch machten. Die Gegenstände der weiter folgenden Abschnitte können wir so ziemlich zu den empfindlichen Stellen Europa's rechnen. Die vielgetheilte republicanische Schweiz mitten zwischen monarchischen Staaten, das junge Königreich Belgien, dessen Gebiet im Laufe der lezten Jahrhunderte so verschiedenen Regenten zugewiesen wurde, Oberitalien, Portugal und Spanien mit ihren Thron= streitigkeiten, das junge Griechenland, die morsche Türkei versprechen den Diplomaten dauernde Beschäftigung. Namentlich leßteres Reich, das sich nun einmal überlebt hat und für lange Zeit der Zankapfel Europa's bleiben wird, verlangte eine ausführliche Aufnahme älterer und neuerer Friedensschlüsse und Verträge. Ich bin bis auf den Frieden von Carlowig (1699) zurückgegangen, und habe sodann die östreichischen und ruffischen Friedensschlüsse, sowie die wichtigeren neuesten Verträge der Großmächte bezüglich der orientalischen Verhältnisse der Reihe nach folgen lassen; dagegen habe ich die Friedensschlüsse der Türkei mit Venedig und Polen, die für unsere Zeit von keiner wesentlichen Bedeutung mehr sein können, übergangen. Die gegen=

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